Viele Menschen mit Behinderung erzählen, dass es ihnen beim Kontakt zu einem Mann oder einer Frau um mehr geht als um Sex: Es geht auch um Liebe und Zuneigung, die nicht von den Eltern kommt. Und es geht um Selbstbestimmung. Zwar gibt es inzwischen schon mehr Informationen und Aufklärung zum Thema, aber für viele Menschen ist es immer noch ein Tabuthema. Aber jeder Mensch hat sexuelle Bedürfnisse, sehr individuell und natürlich auch im Laufe des Lebens veränderlich. Das hängt von vielen Faktoren ab, Fakt ist jedoch, dass der Erregungsreflex eine natürliche und angeborene Funktion ist und somit auch der Wunsch die eigene Sexualität zu erleben und zu genießen.
Die sexuelle Energie ist eine wunderbare und kreative Kraft in uns, sie kann dazu beitragen, unser Leben schöner und glücklicher zu machen.
Besonders im Leben behinderter Menschen hat Sexualität häufig nicht die Anerkennung die ihr gebührt. Oft werden ihnen wichtige Informationen und Erfahrungen, meist aus gut gemeinter Absicht, vorenthalten. Oft glauben sie selber, Sexualität passe nicht in ihr Leben. Hier entsteht oft eine große Sehnsucht nach Körper- und Hautkontakt, da manche Menschen gar nicht wissen, wie sich das anfühlt.
Hier das Original Feedback eines Klienten:
"Ich wollte ein ein kleines Feedback zu meinem Treffen geben. Zuerst kann ich sagen dass es auf allen Ebenen körperlich sowie emotional für mich die schönste Erfahrung meinens Lebens war. Ich habe die Zeit mit A. sehr genossen, ich habe mich zu keinem Zeitpunkt unwohl gefühlt. A. ist sehr einfühlsam auf meine Wünsche und Sehnsüchte eingegangen. Ich freue mich in Zukunft auf weitere Sessions! Ich würde mich dann melden wenn mein Akku wieder droht leerzulaufen."
Wie kann ich meine Wünsche und Bedarfe umsetzen?
Wir möchten betroffene Personen ermutigen, sich selbst um die eigenen Bedürfnisse und Belange zu kümmern und diese durchzusetzen, wenn dies nicht möglich ist, wende dich an deine nächsten Bezugspersonen wie Eltern, Pflegedienst oder Assistent*innen. Wenn eine Rechtliche Betreuung vorliegt, kann man sich hier unterstützen lassen. Falls es eine Rechtliche Betreuung gibt, die nicht unterstützend tätig sein möchte bzgl. der Sexualbegleitung, kann man beim Amtsgericht eine andere Rechtliche Betreuung einfordern, die die eigenen Wünsche und Bedarfe umsetzt.
Nutzen Sie auch regionale Beratungsangebote, hier finden Sie Angebote der EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) in der eigenen Region:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
https://www.teilhabeberatung.de/de-gs
Gibt es Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme ?