Tantra-Schulungszentrum Ibbenbüren
Schule für Tantra - Massage & Sexualbegleitung! Terminvereinbarungen unter 0175 5587131
 
 
 

Warum Sexualbegleitung?

Viele Menschen mit Behinderung erzählen, dass es ihnen beim Kontakt zu einem Mann oder einer Frau um mehr geht als um Sex: Es geht auch um Liebe und Zuneigung, die nicht von den Eltern kommt. Und es geht um Selbstbestimmung. Zwar gibt es inzwischen schon mehr Informationen und Aufklärung zum Thema, aber für viele Menschen ist es immer noch ein Tabuthema. Aber jeder Mensch hat sexuelle Bedürfnisse, sehr individuell und natürlich auch im Laufe des Lebens veränderlich. Das hängt von vielen Faktoren ab, Fakt ist jedoch, dass der Erregungsreflex eine natürliche und angeborene  Funktion ist und somit auch der Wunsch die eigene Sexualität zu erleben und zu genießen. 

Die sexuelle Energie ist eine wunderbare und kreative Kraft in uns, sie kann dazu beitragen, unser Leben schöner und glücklicher zu machen.

Besonders im Leben behinderter Menschen hat Sexualität häufig nicht die Anerkennung die ihr gebührt. Oft werden ihnen wichtige Informationen und Erfahrungen, meist aus gut gemeinter Absicht, vorenthalten. Oft glauben sie selber, Sexualität passe nicht in ihr Leben. Hier entsteht oft eine große Sehnsucht nach Körper- und Hautkontakt, da manche Menschen gar nicht wissen, wie sich das anfühlt.

Hier das Original Feedback eines Klienten:

"Ich wollte ein ein kleines Feedback zu meinem Treffen geben. Zuerst kann ich sagen dass es auf allen Ebenen körperlich sowie emotional für mich die schönste Erfahrung meinens Lebens war.  Ich habe die Zeit mit A. sehr genossen, ich habe mich zu keinem Zeitpunkt unwohl gefühlt. A. ist sehr einfühlsam auf meine Wünsche und Sehnsüchte eingegangen. Ich freue mich in Zukunft auf weitere Sessions! Ich würde mich dann melden wenn mein Akku wieder droht leerzulaufen."

Wie kann ich meine Wünsche und Bedarfe umsetzen?

Wir möchten betroffene Personen ermutigen, sich selbst um die eigenen Bedürfnisse und Belange zu kümmern und diese durchzusetzen, wenn dies nicht möglich ist, wende dich an deine nächsten Bezugspersonen wie Eltern, Pflegedienst oder Assistent*innen. Wenn eine Rechtliche Betreuung vorliegt, kann man sich hier unterstützen lassen. Falls es eine Rechtliche Betreuung gibt, die nicht unterstützend tätig sein möchte bzgl. der Sexualbegleitung, kann man beim Amtsgericht eine andere Rechtliche Betreuung einfordern, die die eigenen Wünsche und Bedarfe umsetzt.

Nutzen Sie auch regionale Beratungsangebote, hier finden Sie Angebote der EUTB (ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) in der eigenen Region:

https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

https://www.teilhabeberatung.de/de-gs


Gibt es Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme ?

  • Liegt eine Behinderung ohne Verunfallung vor, wäre in NRW ein Landschaftsverband zuständig, z.b. im Zuständigkeitsbereich Westfalen-Lippe der LWL (Landschaftsverband Westfalen Lippe)
  • Die Leistungen müssten als "Soziale Teilhabe" beantragt werden, leider gibt es keine Garantie auf Erfolg. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der LWL argumentieren, dass eine Sexualbegleitung dem "Privaten Bereich" zuzuschreiben ist und nicht der Sozialen Teilhabe. Dann müssen Interessierte die Leistungen selbst finanzieren (Privat oder von den Hilfen zum Lebensunterhalt).
  • Dann bliebe nur noch der Weg über den Widerspruch und ggf. über die Klage. Jeder Widerspruch, jede Klage wäre hilfreich. Das Ziel muss eine Grundsatzentscheidung sein, die Menschen mit Behinderung ermöglicht ihre Sexualität als anerkannte Teilhabe geltend zu machen.
  • Es gibt ein Urteil vom Sozialgericht Hannover, welches hilfreich bei der Beantragung einer Sexualbegleitung  sein kann, das Urteil ist allerdings in erster Instanz beschieden worden und gilt nicht als bindendes Grundsatzurteil. Im speziellen Fall wurde gegen eine Unfallkasse geklagt.